zur Teilnahme beim
»Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten 2019«
Reminder Teilnahmeschluss: 12. September 2019, 12:00 Uhr
Der »Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten« würdigt als höchste Auszeichnung in unserem Bundesland abgeschlossene innovative Entwicklungsvorhaben von Kärntner Unternehmen mit ersten Markterfahrungen. Sie haben so ein innovatives Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung entweder alleine oder in Kooperation erfolgreich entwickelt?
Dann zögern Sie nicht und reichen Sie noch bis spätestens
12. September 2019 (12:00 Uhr) ein!
Wichtig ist dabei, dass sich entweder der Firmensitz oder die Betriebsstätte, aus der die Innovation kommt, in Kärnten befindet. Die Einreichungen können sich auf sämtliche für die Wirtschaft relevante Fachgebiete beziehen.
Eine Fachjury ermittelt die Nominierten und Gewinner und entsendet zudem drei Kärntner Unternehmen zum »Staatspreis Innovation« des bmdw | Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Zusätzlich wird jeweils ein Unternehmen für die beiden Sonderpreise »ECONOVIUS« (KMU-Preis des bmdw und der Wirtschaftskammer Österreich) und »VERENA powered by VERBUND« als Vertreter Kärntens vorgeschlagen.
Wer erhält was?
Alle Nominierten erhalten eine Urkunde, eine abgestimmte Bildtafel mit Firmenporträt sowie Fotos von der feierlichen Preisverleihung.
Die Gewinner erhalten zusätzlich jeweils 10.000,– EUR
Preisgeld, die Innovationsskulptur und eine Preisträgersignatur.
Die nominierten Unternehmen erhalten zusätzlich jeweils
1.500,– EUR Prämie für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.
Die Preisverleihung erfolgt am 28. November 2019 um 17:00 Uhr durch Herrn Landeshauptmann Peter Kaiser und den KWF Vortand. Der diesbezügliche Ort wird noch bekanntgegeben.
Detail-Informationen & Einreichformular:
Die Detailinformationen und das entsprechende Einreichformular sind auf der KWF-Homepage unter kwf.at/innovationspreis verfügbar.
Sämtliche Angaben und Informationen jeder Einreichung unterliegen strengster Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich der Jury zugänglich gemacht.
Wir brauchen Menschen und Unternehmen wie Sie, die Zukünftiges erspüren und vordenken, die heute gestalten, entwickeln, erschließen, erforschen, erneuern, und nicht zuletzt entscheiden, welche Wege wie beschritten werden.
Schicken Sie Ihre innovativen Projekte, Verfahren und Dienstleistungen ins Rennen und nutzen Sie zudem die Chance, für die Teilnahme am »Staatspreis Innovation« nominiert zu werden!
Sandra Venus und Erhard Juritsch
KWF Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Hans Jörg Peyha | (0463) 55 800-23
Mag. Cornelia Jann, MA | (0463) 55 800-28
ta.fwk@sierpsnoitavonni